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Im Erbfall vertrete ich die Interessen meiner Mandanten bei der Geltendmachung ihrer erbrechtlichen Ansprüche insbesondere hinsichtlich Pflichtteilsansprüche und der Abklärung nachlasszugehöriger Vermögengegenstände.

Wir helfen rasch, unkompliziert und einfühlsam bei Schicksalsschlägen. Der Verlust eines Angehörigen wirft viele Fragen auf, denen man sich zunächst nicht stellen musste; alles ist plötzlich anders. Was kommt als nächstes auf mich zu? Wie kann ich die notwendigen Maßnahmen setzen?

Wenn Unternehmen von einer Verlassenschaft betroffen sind, gilt es meist besonders dringend Maßnahmen zu treffen, um eine Vermögensvernichtung abzuwenden. Wir kennen das; unterstützen Sie bei der Abwicklung von Verlassenschaften, der Aufteilung der Erbschaft oder der Durchsetzung Ihrer Rechte als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.

Wir helfen rasch, unkompliziert und einfühlsam bei Schicksalsschlägen.

Verlassen-schaften

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf

Oft können konkrete Fragen schon in einem Gespräch gelöst werden, wie etwa:

Lösungen im Eigeninteresse

Gerne stehen wir Ihnen auch zu einem unverbindlichen Erstgespräch zur Verfügung, bei dem wir einen Überblick über konkrete Möglichkeiten der Planung und Umsetzung erarbeiten und praktische Tipps zur Unternehmensnachfolge geben können.

Nutzen Sie nachfolgend unsere Kontaktformulare, um sich mit uns in Verbindung zu setzten oder oder wählen Sie einen anderen Weg in unseren Kontaktinformationen.

  • Mein Ehepartner ist verstorben. Muss ich jetzt aus unserer Ehewohnung ausziehen? Und was passiert mit dem ganzen Hausrat?

  • Muss ich als Nachfahre Erbschaftsteuer oder Schenkungsteuer zahlen?

  • Wer zahlt Versicherungen, Miete etc. bis die Verlassenschaft abgewickelt ist?

  • Wie können dringend erforderliche Kündigungen von Mietverhältnissen oder Dienstverhältnissen, Neuvermietungen, steuerliche Belange wahrgenommen werden?

  • Was mache ich, wenn ich als Erbe übergangen wurde? Wer erhebt für mich Erbrechtsklage oder Erbschaftsklage?

  • Wie setze ich meinen Pflichtteilsanspruch durch? Wer vertritt mich bei der Erhebung einer Pflichtteilsklage?

Jeder Erbe, Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer – auch jeder, der übergangen zu werden droht – ist bei einer Verlassenschaft zunächst potentiell Teil der Lösung. Mit diesem Verständnis gilt es aus jeder Position so früh wie möglich einzuwirken, damit die Lösung den eigenen Interessen entspricht.

Je früher wir gemeinsam einwirken können, desto höher sind die Möglichkeiten, Interessen durchzusetzen, ohne langwierige Streitigkeiten in Kauf nehmen zu müssen.

In manchen Fällen ist der Rechtsweg unvermeidbar. Hier kämpfen wir mit aller Entschlossenheit für Ihr Recht; setzen unsere Erfahrung und juristische Kompetenz für Ihre Ziele ein.

Wir sehen uns als führende Kanzlei zur Beratung und Vertretung in Verlassenschaftsangelegenheiten. Mit unserer Erfahrung können Ansprüche von Erben und Vermächtnisnehmern oft entschlossen durchgesetzt werden, noch bevor es zu einem Streit der Erben kommt.

Wir schicken Ihnen gerne unseren Ratgeber zu den im Erbfall relevanten Aspekten und Schritten. Finden Sie darin Antworten zu den häufigsten Fragen bei Verlassenschaften.

Fundierte Lösungen und Anspruchsdurchsetzung bei Verlassenschaften

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